Lachgas (Distickstoffmonoxid) war bisher in Deutschland leicht erhältlich – z.B. im Internet und teilweise an Automaten. Ab 12. April sind Abgabe an sowie Erwerb und Besitz für Minderjährige verboten. Der Vertrieb über den Versandhandel und Automaten wird ebenfalls untersagt.
mit freundlicher Unterstützung von https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/lachgas-verbot-tritt-ab-12-april-in-kraft/
