Leistungen und Schwerpunkte

Wir bieten ein breites Spektrum pädiatrischer Leistungen an, die weiter unten auf der Seite aufgeführt sind. Unserem Schwerpunkt Allergologie entsprechend bieten wir insbesondere die folgenden Leistungen an:

Allergologie

Ein Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit allergischen und pneumologischen Erkrankungen wie z.B.:

  • Asthma bronchiale / chronischer Bronchitis
  • Persistierende und inter­mittierende Rhinokonjunktivitis 
    (Heuschnupfen / Allergie gegen Hausstaub­milben und Tierhaare)
  • Nahrungs­mittel­allergien
  • Atopische Dermatitis (Neurodermitis) 
  • Allergische Hauterkrankungen (z.B. Nesselsucht)

Nach langjähriger Tätigkeit als Asthma­trainerinnen und Neuro­dermitis­trainerin bieten wir unsere Erfahrung und Schulungs­­möglich­keiten auch in der Praxis an.

  • Allergietestungen und Beratungen
  • Allergiesprechstunde mit Hypo­sensibilisierungen
  • Lungenfunktionsdiagnostik durch Bodyplethysmographie und Provokations­tests
  • Sauerstoff-Sättigungs­messungen
  • Inhalationstherapie und Inhalations­anleitung
  • DMP Asthma
  • Leitliniengerechte qualifizierte Asthma­schulung für Eltern und Kinder

Psychosomatische Grundversorgung

Entwicklungs- und Sozialpädiatrie

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Behandlung und Diagnostik von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungs­störungen, sozial­­pädiatrischem Betreuungs­­bedarf und psycho­­somatischen Beschwerden.

Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Entwicklungsdiagnostische Testreihen
  • Diagnostik bei Wahrnehmungs­­störungen
  • Diagnostik und Therapie bei Hyperaktivitäts- und Auf­merk­samkeits­defiziten
  • Intelligenztestungen
  • Abklärung psycho­somatischer Krankheits­bilder mit therapeutischer Inter­vention

Sonstige Leistungen

  • Klassische Kinder­vorsorge­unter­suchungen U2 bis U9
  • Jugendgesundheits­untersuchung J1 (12 – 14 Jahre)
  • Ergänzende Vorsorge­unter­suchungen U10 (7-8 Jahre), U11 (9-10 Jahre), J2 (16-17 Jahre)
  • Psycho­somatische Grund­ver­sorgung
  • Weitergehende Ent­wicklungs- und Sozial­pädiatrie
  • Allergie­sprech­stunde mit Hypo­sensi­bilisierungen
  • Lungenfunktionsdiagnostik durch Bodyplethysmo­graphie und Provokations­­tests
  • Sauerstoff-Sättigungs­messungen
  • Inhalationstherapie und Inhalations­anleitung
  • DMP Asthma
  • Leitlinien­gerechte qualifizierte Asthma­schulung für Eltern und Kinder
  • Jugendschutzunter­suchungen vor An­­tritt einer Ausbildungs­stelle
  • Impfberatung und Impfungen für die ganze Familie
  • Reisemedizinische Beratung und Gelbfieberimpfstelle
  • Ultraschall­unter­suchungen
  • Labor mit allen Blut-, Stuhl- und Urin­unter­suchungen
  • Scharlach Schnell­test
  • EKG
  • Hörtest
  • Sehtest mit Überprüfung von Sehschärfe, Farben­sehen
    und räumlichem Sehen
  • Diagnostik bei Wahrnehmungs­störungen
  • Diagnostik bei Hyperaktivität und Auf­merksamkeits­defiziten
  • Intelligenz­testungen
  • Entwicklungs­diagnostische Test­reihen
  • Untersuchung bei Sprach­störungen
  • Narkosefähigkeits­unter­suchungen
  • Sporttauglichkeits­unter­suchungen
  • Schulreife­unter­suchungen

Die Vorsorgen

Die altersgemäße Entwicklung und die Früherkennung von behandlungsbedürftigen Erkrankungen stehen im Mittelpunkt dieser regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen.

Früherkennung U1 bis U9 und J1
Für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, auf die jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch hat, fokussiert neben der körperlichen Untersuchung auch auf die Beurteilung der emotionalen und sozialen Entwicklung des Kindes. Falls es hierbei irgendwelche Auffälligkeiten gibt, können durch eine rechtzeitige Behandlung oder frühzeitige Förderung möglichen Folgen für die Gesundheit und Entwicklung oft verhindert oder zumindest vermindert werden.

Der richtige Zeitpunkt
Rechtzeitig Termin sichern

Für alle Früherkennungs­unter­suchungen sind Zeit­räume angegeben, innerhalb derer die Untersuchungen durchgeführt werden sollten! Diese orientieren sich an den Entwicklungs­schritten Ihres Kindes, die in der Regel in bestimmen Zeit­räumen stattfinden.
Wann welcher Untersuchungs­termin ansteht, finden Sie in dieser Übersicht.

Früherkennungs­untersuchungen im Überblick

U1 | sofort nach der Geburt

Wichtiger Bestandteil der ersten Vorsorge­untersuchung ist der APGAR-Wert. Herz­schlag und Atmung werden überprüft, ebenfalls verschiedene Zeichen wie Reflexe, Hautfarbe und Muskelspannung. Es werden mit einigen Tropfen Nabel­schnur­blut der pH-Wert und andere Werte bestimmt, um den Zustand des Kindes objektiv einschätzen zu können.
Das Baby wird gewogen, die Größe und der Kopf­umfang werden festgehalten. Diese Daten werden auch bei allen weiteren Untersuchungen erfaßt. Auch erfolgt bei jeder Vorsorge eine gründliche körperliche Untersuchung.

U2 | 3. bis 10. Lebenstag

Hier lernen wir uns kennen – herzlich willkommen in unserer Praxis.
Es erfolgt eine gründliche Untersuchung mit Überprüfung der Organe und der Motorik. Wenn sie noch nicht in der Geburtsklinik, im Geburtshaus oder von der Hebamme vorgenommen wurde, erfolgt eine Blutabnahme zur Erkennung von Stoffwechselstörungen oder Störungen der Hormonproduktion. Wir werden Sie nach für das Kind wichtigen familiären Erkrankungen (z.B. Nierenauffälligkeiten/-fehlbildungen oder Hüftdysplasien) fragen. Sie erhalten Informationen zum Stillen und der späteren Ernährung Ihres Kindes.
Üblicherweise wird ab dem 10. Lebenstag mit der Rachitis- und Kariesprophylaxe mittels Gabe von Vitamin D und Fluor begonnen. Besonders für frühgeborene Babys ist diese Prophylaxe sehr wichtig.
Wenn eine Überprüfung des Hörvermögens Ihres Kindes über TOAE (Transitorische Otoakustische Emissionen) noch nicht erfolgt ist, werden wir Sie an einen HNO-Arzt überweisen. Da uns das Hörvermögen Ihres Kindes am Herzen liegt, händigen wir Ihnen ein „Hörheft” aus, mit dem Sie jeweils zur nächsten U-Untersuchung das Hörvermögen einschätzen können.

U3 | 4. bis 6. Lebenswoche

Die U3 ist eine der ausführlichsten Vorsorgeuntersuchungen. Neben der Kontrolle der Körperhaltung des Babys, findet ein Ultraschall der Hüften statt, der dazu dient, eventuelle Fehlstellungen zu erkennen. Darüber hinaus stellen wir in einem Ultraschall des Bauches fest, ob Auffälligkeiten z.B. der Nieren und der ableitenden Harnwege vorliegen. Eine Reihe wichtiger Reflexe werden überprüft, wie Reaktionen auf Geräusche und das Verfolgen von Bewegungen mit dem Kopf.
Zudem werden wir Sie über das Impfen informieren, da ab der 9. Lebenswoche mit den ersten Impfungen begonnen werden kann. Die aktuell von der STIKO empfohlenen Impfungen können Sie unserem Impfplan entnehmen.
Wenn eine Überprüfung des Hörvermögens Ihres Kindes über TOAE (Transitorische Otoakustische Emissionen) noch nicht erfolgt ist werden wir Sie an einen HNO-Arzt überweisen. Zur Überprüfung des Hörvermögens Ihres Kindes gehen wir mit Ihnen das „Hörheft” durch.

U4 | 3. bis 4. Lebensmonat

Das Bewegungsverhalten und die motorische Entwicklung wie Greifen nach Spielzeug, werden überprüft. Das Baby soll nun den Kopf eigenständig halten können und Gegenständen mit den Augen folgen. Der Arzt kann durch Ansprechen oder Lächeln erstmals direkten Kontakt zum Kind aufnehmen. Diese Reaktion des Kindes lässt die Gehirnentwicklung, sowie das Hör- und Sehvermögen beurteilen.
Mit der U4 beginnen meistens auch die ersten Impfungen. Wir gehen zusammen das „Hörheft” zur Überprüfung des Hörvermögens Ihres Kindes durch.

U5 | 6. bis 7. Lebensmonat

Auch bei dieser Untersuchung wird auf die altersgemäße Entwicklung geachtet. Das Kind soll bereits erste Laute von sich geben und in der Lage sein, sich vom Rücken auf den Bauch zu drehen. Auch die Koordination der Hände wird beachtet, da diese Aufschluss über das räumliche Sehvermögen des Kindes gibt. Das Baby soll bereits auf Zuruf reagieren und seine Stimme bewusst einsetzen können, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Wir gehen zusammen das „Hörheft” zur Überprüfung des Hörvermögens Ihres Kindes durch.

U6 | 10. bis 12. Lebensmonat

Hier liegt der Fokus auf der sprachlichen Entwicklung und der Beweglichkeit. Das Kind soll sitzen, krabbeln und stehen können, evtl. schon erste Schritte an der Hand gehen und einfache, doppelsilbige Laute wie „Mama” oder „Papa” sprechen. Zudem soll es in der Lage sein, einfache Aufforderungen zu verstehen.
Ab einem Alter von 11 Monaten kann mit den Lebendimpfungen wie Mumps, Masern, Windpocken und Röteln begonnen werden. Das „Hörheft” zur Überprüfung des Hörvermögens Ihres Kindes wird durchgesprochen.

U7 | 21. bis 24. Lebensmonat

Wieder ist hier die motorische Entwicklung, Fein- und Grobmotorik, auf dem Prüfstand, sowie die Sinnesorgane und die geistige Entwicklung. Das Kind soll sicher laufen können, bekannte Gegenstände zuordnen und benennen können.
Das Kind soll in diesem Alter mindestens 10 Worte sprechen können, sowie in der Lage sein, zwei Wörter sinnvoll miteinander zu kombinieren. Bekannte Menschen soll es mit dem Vornamen benennen. Das Gehör wird anhand des „Hörhefts” überprüft.

U7a | 33.-36. Lebensmonat (je nach Kasse maximal 31.-38. Lebensmonat)

Hier liegen die Schwerpunkte im Erkennen und der Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.

U8 | 44. bis 48. Lebensmonat

Bei dieser Untersuchung wird das Seh- und Hörvermögen getestet und auf die körperliche Geschicklichkeit, das Sozial- und Kontaktverhalten, sowie die Sprachentwicklung des Kindes geachtet.
Das Kind soll einige Sekunden freihändig auf einem Bein stehen und kleine Unterhaltungen führen können.
Durch eine eingehende internistische Untersuchung werden Störungen der Schilddrüse und der Nieren ausgeschlossen, zudem können dabei Herzfehler und Harnwegsinfektionen erkannt werden.

U9 | 60. bis 66. Lebensmonat

Diese Untersuchung ist ebenso ausführlich wie die U8. Die geistige und psychische Entwicklung, sowie die Sprachentwicklung geben einen ersten Anhaltspunkt auf die Schulreife des Kindes. Bei besonderen Fragestellungen (z.B. vorzeitige Einschulung) können wir ergänzende Testungen zu möglichen umschriebenen Entwicklungsstörungen durchführen.
Das Kind soll eventuell seinen Vornamen schreiben können, bis 10 zählen und logisch erzählen können, sowie einfache Vorlagen nachmalen und einen aufgeprellten Ball fangen können.

U10 | 7 - 8 Jahre

Die U10 soll mit der U11 die große Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Hier sind die Schwerpunkte das Erkennen und die Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-, Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS).

U11 | 9 - 10 Jahre

Hier liegen die Schwerpunkte im Erkennen und der Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, und gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll unter anderem der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (ggf. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).

J1 | 12 - 14 Jahre

Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung klärt der Arzt die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht wird eingegangen.
Fragen über Sexualität,Verhütung, Drogenmissbrauch und Rauchen sowie Probleme mit der Familie und dem sozialen Umfeld können im Rahmen der J1 besprochen werden.

J2 | 16 - 17 Jahre

Diese Untersuchung bildet den Abschluß der Vorsorgereihe im Kindes- und Jugendalter. Hier geht es um eine abschließende Überprüfung des Impfpasses, Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Wir führen eine begleitende Beratung bei der Berufswahl durch, wenn diese gewünscht wird.